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Vermisste Menschen hinterlassen eine Leerstelle »
Aktuelle Hinweise des Auswärtigen Amtes:
Die Lage auf der Halbinsel Krim und in der östlichen Urkaine ist zurzeit sehr angespannt. Es kommt immer wieder zu Demonstrationen.
Von Reisen auf die Halbinsel Krim und in die östlichen Landesteile wird daher dringend abgeraten.
In Kiew ist es nach den Unruhen im Februar 2014 zu einem Ende der Gewalt gekommen. Ein Wiederaufflammen der Unruhen in Kiew und anderen Städten infolge politischer Entwicklungen kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.
Reisenden im gesamten Land wird dringend geraten, sich umsichtig zu verhalten und die Medienberichterstattung und diese Reisehinweise aufmerksam zu verfolgen. Demonstrationen, Kundgebungsorte und Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Allgemeine Reiseinformationen
(Quelle: Auswärtiges Amt - Stand 20.3.2014)
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h. Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Kriminalität
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen.
Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder durchwühlten Koffern, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
Trickdiebe sind häufig anzutreffen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.
Sicherheitsbehörden
Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 4.000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Leihmutterschaft
Falls Sie erwägen, in der Ukraine ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte den entsprechenden Hinweis auf der Website der Botschaft Kiew.
Hinweise für Behinderte
In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Sonstiges
Haben Sie immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen eine Gültigkeit von mindestens einem Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine haben.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können sich als Touristen oder zu Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer aber als Tourist oder zu Besuchszwecken länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt ein Visum, das vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger nicht als Tourist in die Ukraine einreisen möchte, sondern beispielsweise zur Arbeitsaufnahme oder zu anderen Zwecken, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die für seinen Wohnort in Deutschland zuständige ukrainische Auslandsvertretung. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin, Tel: +49 30 28 88 72 20, Fax: +49 30 28 88 7 219,
Aufenthaltsverlängerung
Touristen, die ohne touristisches Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Ausländische Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle (”WHIRFO” – frühere Bezeichnung: “OWIR”). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.
Finanzierungsnachweis
Seit Dezember 2013 müssen Ausländer bei der Einreise in die Ukraine eine finanzielle Absicherung für den gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthaltes in der Ukraine nachweisen. Die Höhe der Absicherung ist als 20-facher Betrag des Existenzminimums für eine Person pro Monat bestimmt. Nachgewiesen werden müssen genug Mittel für die Aufenthaltszeit + 5 Tage. Daraus ergibt sich ein Betrag von ca. 2.300,- Euro monatlich oder ca. 80,- Euro pro Tag + ca. 400,- EUR. Als Nachweis der finanziellen Absicherung gelten Bargeld, Kontoauszüge, aktuelle Kreditkartenabrechnung und Kreditkarte, Verpflichtungserklärung des Gastgebers, Fahrkarten und Hotelreservierung. Da die Botschaft über keine Erfahrungswerte über den praktischen Vollzug dieser Bestimmung durch die ukrainischen Behörden verfügt, wird angeraten, jedenfalls geeignete Nachweise mit sich zu führen.
Krankenversicherungspflicht
Nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) besteht für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt.
HIV-Test
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.
Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr (”Grüne Versicherungskarte”) erbracht werden, die von deutschen Versicherungen i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Auswärtige Amt rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Weiteres:
Siehe Homepage -> Auswärtiges-Amt
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am Mittwoch, den 19. März 2014 um 01:09 Uhr
unter der Kategorie Vorstand veröffentlicht.
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