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« Ukraine 1932/33 - Holodomor vor 90 Jahren  |   Holodomor - Als Stalin die Ukrainer mit Hunger tötete »

Hungersnot in der Ukraine

Deutscher Bundestag stuft Holodomor als Völkermord ein

Etwa vier Millionen Ukrainer wurden in den Dreißigerjahren in den Hungertod getrieben. Der Bundestag erkennt den sogenannten Holodomor nun offiziell als Völkermord an.

Aktualisiert am 30. November 2022, 20:30 Uhr - Quelle: ZEIT ONLINE

Der Bundestag hat die vor 90 Jahren gezielt herbeigeführte Hungersnot in der Ukraine offiziell als Völkermord anerkannt. Mit großer Mehrheit billigten die Abgeordneten einen gemeinsamen Antrag von Ampel-Koalition und Unionsfraktion, in dem von einem “menschenverachtenden Verbrechen” die Rede ist. Unter der Verantwortung des sowjetischen Diktators Josef Stalin waren dem sogenannten Holodomor (”Mord durch Hunger”) in den Jahren 1932 und 1933 allein in der Ukraine bis zu vier Millionen Menschen zum Opfer gefallen.

Das Streben der sowjetischen Führung nach einer Kontrolle der Bauern sei damals mit der Unterdrückung der ukrainischen Lebensweise, Sprache und Kultur verschmolzen, heißt es im Beschluss. “Damit liegt aus heutiger Perspektive eine historisch-politische Einordnung als Völkermord nahe. Der Deutsche Bundestag teilt eine solche Einordnung.”

“Interfraktionell eint uns der Wunsch, zu erinnern, zu gedenken, zu mahnen”, sagte der Vorsitzende der deutsch-ukrainischen Parlamentariergruppe, Robin Wagener (Grüne). “Mit unserem Antrag setzen wir uns mit der brutalen Wahrheit stalinistischer Gewalt auseinander – nicht um die deutschen Verbrechen in der Sowjetunion zu relativieren, sondern um aus der historischen Wahrheit zu lernen.” Auch der menschenrechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Michael Brand (CDU), erinnerte an die deutsche Rolle im Zweiten Weltkrieg: “Gerade wir Deutschen stehen hier in einer besonderen historischen Schuld und Verantwortung gegenüber der Ukraine.”


Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 1. Dezember 2022 um 16:44 Uhr unter der Kategorie Vorstand veröffentlicht. Sie können die Kommentare zu diesem Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen und selbst einen Kommentar schreiben.

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